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Die Dienstobliegenheitserklärung (DOE)

Die Dienstobliegenheitserklärung (DOE) spielt eine zentrale Rolle bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Sie dient als Nachweis für den Versicherer, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses arbeitsfähig und nicht behindert ist.

In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur DOE und warum sie für die betriebliche BU von Bedeutung ist.

Mit DOE

Was ist eine DOE-Dienstobliegenheitserklärung?

Es wird unterschieden zwischen einer AG-DOE und einer Dienstobliegenheitserklärung der versicherten Person.

Die AG-DOE ist eine Erklärung, die vom Arbeitgeber abgegeben wird. Sie bestätigt, dass die Arbeitnehmer arbeitsfähig sind und nicht länger krank waren. Diese Erklärung ist damit wesentlich einfacher als eine vollständige Gesundheitsprüfung und erleichtert somit den Zugang zur betrieblichen BU.

Vorteile der DOE-Dienstobliegenheitserklärung

  • Vereinfachter Zugang: Durch die DOE entfällt eine detaillierte Gesundheitsprüfung, was den Abschluss einer BU-Versicherung erleichtert.
  • Schnellere Abwicklung: Die Bearbeitungszeit für den Versicherungsantrag verkürzt sich, da weniger Gesundheitsdaten geprüft werden müssen.
  • Geringere Hürden für Vorerkrankte: Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen haben bessere Chancen, eine BU-Versicherung abzuschließen, da die DOE weniger strenge Anforderungen stellt.
  • Schnellere Leistungsregulierung: Es ist im Leistungsfall keine umfangreiche Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nötig. Damit kann die BU-Rente wesentlich schneller ausgezahlt werden.

Die DOE-Dienstobliegenheitserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erleichtert den Zugang zur Versicherung und bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dennoch sollten die Angaben in der DOE sorgfältig und wahrheitsgemäß gemacht werden, um im Leistungsfall abgesichert zu sein.

 

Inhalt einer AG-Dienstobliegenheitserklärung

Dies ist abhängig vom jeweiligen Versicherer. Je nach Anbieter wird z.B. gefragt:

  • Ob in den letzten xx Monate mehr als xx Tage am Stück eine Arbeitsunfähigkeit bestand.
  • Ob aktuell eine Arbeitsunfähigkeit besteht
  • Ob in der Vergangenheit gesundheitliche Gründe Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit hatten
  • etc.

Dienstobligenheitserklärung des Arbeitgebers

So kann z.B. eine AG-Dienstobliegenheitserklärung aussehen:

Zu Beginn des Versicherungsschutzes oder bei Deckungserweiterungen wird bestätigt, dass

  • alle versicherten Personen sich an ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz befinden und ihrer
    vertragsmäßigen Tagesarbeit sowohl mental als auch körperlich nachzugehen in der Lage sind, sowie
  • keine versicherte Person während der letzten 12 Monate aufgrund von Unfall oder Krankheit länger als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage arbeitsunfähig war.

Dienstobligenheitserklärung der VP

Bei einer optionalen, individuellen Höherversicherung (also On-Top zu der vom AG finanzierten Grundabsicherung) gibt es eine Dienstobliegenheitserklärung der versicherten Person. Diese könnte so aussehen.

Der Mitarbeiter bestätigt:

  • Ich bin in der Lage, meiner vertragsmäßigen Tagesarbeit sowohl mental als auch körperlich nachzugehen.
  • Ich war während der letzten 12 Monate aufgrund von Unfall oder Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht länger als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage arbeitsunfähig.
  • Ich habe in den letzten 12 Monaten nicht aufgrund von Unfall oder Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls meine Arbeitszeit reduziert….
  • Ich habe nicht in den letzten 12 Monaten unter einer anderen Berufsunfähigkeitspolice, deren Versicherungsnehmer oder versicherte Person ich bin, eine Prämienerhöhung von mehr als 50% oder eine reduzierte oder abgelehnte Leistungszusage erhalten.
  • Ich habe nicht innerhalb der letzten 60 Tagen den ärztlichen Rat erhalten, der Arbeit fernzubleiben.

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