Berufsunfähigkeitsversicherung: ab wann wird wirklich gezahlt?
Paul ist 39, Projektleiter, zuverlässig und strukturiert. Seit Wochen ist er krankgeschrieben – erst Rücken, dann Psyche. Das Krankengeld ist begrenzt, die Rücklagen schmelzen. Paul starrt in die Konto‑App und spürt, wie die Zeit gegen ihn läuft.
Am Küchentisch sitzt er mit Versicherungsmaklerin Frau Sander. Zwischen Arztbriefen und AU‑Bescheinigungen sagt sie ruhig: „Die entscheidende Frage ist nicht, ob deine BU zahlt – sondern ab wann. Der Leistungsbeginn entscheidet über Monate voller Anspannung oder spürbarer Entlastung.“
In diesem Beitrag geht es darum, wie du den Leistungsbeginn deiner BU‑Rente so planst, dass keine kostbaren Wochen verloren gehen – und wie Frau Sander das in der Praxis umsetzt.

❓ Was bedeutet Leistungsbeginn bei der BU? #
Der Leistungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem der Versicherer deine BU‑Rente ab Eintritt der Leistungspflicht auszahlt – häufig auch rückwirkend. Er ist nicht automatisch identisch mit dem ersten Krankheitstag, der ersten Krankschreibung oder der Diagnose.
Worauf es ankommt:
- 📌 Definition BU: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mind. 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben (tarifabhängig).
- 🧭 Auslöser: Eine ärztliche Prognose reicht aus – du musst nicht erst 6 Monate „abwarten“.
- 🧾 Nachweise: Saubere medizinische Unterlagen + präzise Berufsbildbeschreibung beschleunigen den Start.
Frau Sander fasst zusammen: „BU zahlt nicht, weil du krank bist – sondern weil dein konkreter Beruf nicht mehr geht.“
📅 Der Prognosezeitraum – 6‑Monats‑Regel richtig verstehen #
Fast alle guten BU‑Tarife arbeiten mit einem Prognosezeitraum. Entscheidend ist die voraussichtliche Dauer der Einschränkung, nicht die bereits verstrichene Zeit.
- ✅ Ausreichend: Ein fachärztliches Attest, das bestätigt, dass du deinen Beruf mind. 6 Monate zu ≥50 % nicht ausüben kannst.
- ❌ Häufiger Fehler: Erst „6 Monate warten“ wollen – dadurch gehen Zeit und Liquidität verloren.
- 🧠 Praxis‑Tipp: Je präziser die Prognose (Befundlage, Verlauf, Therapieplan), desto eher beginnt die Leistung.
Gute Bedingungen enthalten zusätzlich klare Regelungen zu rückwirkenden Zahlungen, wenn der BU‑Eintritt erst später festgestellt wird.
🩺 Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit #
Viele verwechseln Arbeitsunfähigkeit (AU) mit Berufsunfähigkeit (BU). Das führt zu Enttäuschungen – und Verzögerungen.
- 🩹 AU = vorübergehende Erkrankung, Krankschreibung. Es geht um eine temporäre Arbeitsunfähigkeit – oft mit Krankengeld.
- 🛡️ BU = voraussichtlich dauerhafte Einschränkung deines konkreten Berufs – ab hier greift die BU‑Rente.
Problem: Krankgeschrieben zu sein genügt nicht automatisch für BU‑Leistung. Die Lösung kann eine besondere Klausel sein …
🚑 Die AU‑Klausel – schneller zur Zahlung #
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU‑Klausel) wirkt wie ein Turbo zum Leistungsbeginn. Sie ermöglicht eine vorläufige Zahlung der BU‑Rente, wenn du z. B. über 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist – auch wenn die BU‑Prüfung noch läuft.
- ⚡ Schneller Cash‑Flow: Überbrückt Wartezeiten in der BU‑Prüfung.
- 🔁 Nahtloser Übergang: Späterer Wechsel in die reguläre BU‑Leistung, wenn die BU anerkannt wird.
- ⏳ Begrenzung: Oft 18–36 Monate AU‑Leistung (tarifabhängig).
Frau Sander: „Ohne AU‑Klausel wartest du. Mit AU‑Klausel überbrückst du.“
🧾 Nachweise & Dokumente: Was Versicherer wirklich sehen wollen #
Der Leistungsbeginn wird schnell, wenn die Unterlagen lückenlos und berufsspezifisch sind. Frau Sander arbeitet mit Checklisten:
- 🗂️ Berufsbild: Tägliche Aufgaben, Zeitanteile, körperliche/mentale Anforderungen, Verantwortungen – vor BU‑Eintritt.
- 🩺 Ärztliche Unterlagen: Diagnosen, Befunde (z. B. Bildgebung, Labor), Therapiepläne, Reha‑Berichte, Verlaufsdokumentation.
- 📅 Prognose: Explizite Aussage zur voraussichtlichen Einschränkungsdauer (≥6 Monate) und zum Grad (≥50 %).
- 📑 AU‑Nachweise: Lückenlos, falls AU‑Klausel greift.
- 📬 Kommunikation: Zeitnahe Antworten auf Rückfragen, nachvollziehbare Begründungen, ggf. Zweitmeinung.
Je konkreter die Verbindung Diagnose → Einschränkung → Beruf, desto schneller der Start.
📖 Praxisfall mit Frau Sander: Von der AU zur BU‑Rente #
Paul meldet sich nach drei Monaten AU bei Frau Sander. Gemeinsam bereiten sie den Leistungsantrag vor:
- 📣 Frühmeldung beim Versicherer – Fristen sichern, Unterlagen anfordern.
- 🗺️ Berufsbild präzise formulieren: Zeitaufwand für Meetings, Bildschirmarbeit, Verantwortung, Reisetätigkeit.
- 🧪 Medizin: Neurologie‑ und Orthopädie‑Befunde, Psychotherapie‑Berichte, Reha‑Entlassungsbericht, Prognose.
- 📚 Dokumentation: Lückenlose AU‑Bescheinigungen, Therapie‑Nachweise, Medikamentenpläne.
- 🔁 AU‑Klausel greift ab Monat 7 – Zahlung setzt ein.
- 🛡️ BU‑Anerkennung nach Prüfung – nahtloser Übergang in die reguläre BU‑Rente (rückwirkende Korrektur ab BU‑Eintritt).
Pauls Kommentar: „Der Unterschied war nicht die Krankheit – es war die Struktur und die AU‑Klausel.“
⚠️ Verzögerungen vermeiden: Die 7 häufigsten Fehler #
- ⏳ Zu spätes Melden der BU/AU – Fristen und Cash‑Flow gehen verloren.
- 🗒️ Unpräzises Berufsbild – „Bürojob“ reicht nicht; es braucht konkrete Tätigkeiten/Anforderungen.
- 🩺 Vage Atteste („Belastungssituation“) statt klarer Diagnosen/Prognosen.
- 🔄 AU mit BU verwechseln – ohne AU‑Klausel entsteht eine Liquiditätslücke.
- 📉 Fehlende Verlaufskontinuität in den Unterlagen (Lücken, unklarer Therapieplan).
- 📬 Langsame Reaktion auf Rückfragen – Prozess stockt.
- 📎 Kein roter Faden zwischen Diagnose → Einschränkung → Berufsanforderung.
Mit einer klaren Vorgehensweise lassen sich diese Punkte entschärfen – und der Leistungsbeginn beschleunigen.
👩💼 Strategie mit Frau Sander: Leistungsbeginn absichern #
Bereits beim Abschluss achtet Frau Sander auf die Weichenstellung für einen schnellen Leistungsbeginn:
- 🧭 Faire Prognoseklausel (≥6 Monate, klare Formulierung).
- 🚑 AU‑Klausel inklusive, möglichst mit rückwirkender Leistung.
- 🧾 Kein versteckter Karenzzeit‑Mechanismus in den Bedingungen.
- 🧮 Ausreichende BU‑Rente (60–80 % des Nettoeinkommens) und Endalter 67 – damit Leistung nicht „ausläuft“.
- 🔁 Dynamiken & Nachversicherung – damit der Schutz mitwächst.
Im Leistungsfall unterstützt sie bei der Kommunikation mit dem Versicherer und die Fristensteuerung. Ergebnis: mehr Tempo, weniger Reibung, früherer Beginn der Zahlung.
❓ FAQ zum Leistungsbeginn der BU‑Rente #
Ab wann beginnt die BU‑Rente?
Sobald BU nach Bedingungen vorliegt – oft reicht eine fachärztliche Prognose (≥6 Monate, ≥50 %). Häufig erfolgt die Zahlung rückwirkend ab BU‑Eintritt.
Muss ich 6 Monate abwarten?
Nein. Eine ärztliche, nachvollziehbare Prognose genügt in der Regel. Das „Warten“ kostet nur Zeit und Liquidität.
Was bringt die AU‑Klausel?
Sie ermöglicht vorläufige Leistungen bei längerer Krankschreibung – noch bevor die BU final festgestellt ist.
Warum wird der Leistungsbeginn oft verzögert?
Unklare Atteste, unpräzises Berufsbild, fehlende Dokumente, späte Meldung, Verwechslung von AU/BU.
Zahlt die BU rückwirkend?
In vielen Tarifen ja – ab dem medizinisch feststellbaren BU‑Eintritt. Details stehen in den Bedingungen.
Wer hilft beim Antrag?
Eine erfahrene Maklerin wie Frau Sander strukturiert Unterlagen, kommuniziert mit dem Versicherer und beschleunigt den Beginn.
✅ Fazit #
Der Leistungsbeginn ist der Taktgeber deiner finanziellen Stabilität im Ernstfall. Wer Bedingungen, Prognosezeitraum und die AU‑Klausel versteht – und die Unterlagen berufsgenau aufbereitet – verkürzt Wartezeit und erhält Leistungen früher. Mit der Expertise von Frau Sander wird aus einem komplexen Prozess ein klarer Weg: vom ersten Attest zur ersten Zahlung, ohne unnötige Monate des Bangens.
Planung statt Warten. Struktur statt Hoffnung. Leistung statt Lücke.