Leistungen & Absicherung der BU‑Rente verständlich erklärt – mit Versicherungsmaklerin Frau Sander
💡 Wenn selbst der Versicherungsbeitrag zur Last wird #
„Ich bekomme zwar meine BU‑Rente – aber die Beiträge laufen ja weiter, oder?“
Diese Frage stellte sich Martin, 44, Teamleiter in einem mittelständischen Unternehmen, als er nach einer schweren Depression erstmals seit Monaten wieder Post öffnete.
Die Diagnose hatte ihn aus dem Berufsleben gerissen. Die BU‑Rente half – doch jede Abbuchung vom Konto fühlte sich wie ein Stich an. Miete, Lebenshaltung, Therapiekosten – und dann noch Versicherungsbeiträge?
In der Beratung mit Versicherungsmaklerin Frau Sander kam schnell Erleichterung auf.
„Nein“, sagte sie ruhig. „Deine BU ist beitragsfrei gestellt – genau dafür gibt es die Beitragsbefreiung im Leistungsfall.“

📘 Was bedeutet Beitragsbefreiung im Leistungsfall? #
Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist eine zentrale Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung – und doch oft unterschätzt.
Sie bedeutet:
- ✅ Sobald deine BU anerkannt ist, musst du keine Beiträge mehr zahlen
- ✅ Dein Versicherungsschutz bleibt voll erhalten
- ✅ Die vereinbarte BU‑Rente wird weiterhin ausgezahlt
Frau Sander erklärt es so:
„Die Beitragsbefreiung sorgt dafür, dass du nicht erst Geld bekommst – nur um es dann wieder an die Versicherung zurückzuzahlen.“
⚖️ Warum Beitragsbefreiung existenziell ist #
Im Leistungsfall sinkt das Einkommen fast immer. Gleichzeitig steigen oft die Ausgaben: Therapien, Medikamente, Fahrten, Alltagshilfen.
Ohne Beitragsbefreiung würde bedeuten:
- 💸 BU‑Rente wird teilweise wieder aufgezehrt
- 📉 Effektive Nettoleistung sinkt deutlich
- ⚠️ Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten oder Kündigungen
Gerade bei hochwertigen BU‑Tarifen mit hoher Rente können Beiträge mehrere hundert Euro monatlich betragen. Die Beitragsbefreiung ist daher kein „Extra“, sondern Bestandteil der Absicherung.
⏳ Ab wann greift die Beitragsbefreiung? #
Eine der wichtigsten Fragen in der Praxis: Ab welchem Zeitpunkt muss ich keine Beiträge mehr zahlen?
Grundsätzlich gilt:
- 📅 Ab dem Zeitpunkt, ab dem die BU anerkannt ist
- 🔁 In vielen Tarifen rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
- 📄 Voraussetzung: vollständige und korrekte Leistungsprüfung
Frau Sander weist darauf hin:
„Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto früher greift die Beitragsbefreiung – oft sogar rückwirkend.“
🧾 Welche Beiträge werden wirklich übernommen? #
Die Beitragsbefreiung bezieht sich nicht nur auf den „reinen BU‑Beitrag“, sondern auf alle versicherten Beitragsbestandteile – abhängig vom Tarif.
Dazu zählen häufig:
- ✅ Grundbeitrag der BU‑Versicherung
- ✅ Beitragsdynamiken
- ✅ Zusatzbausteine (z. B. AU‑Klausel)
Wichtig:
Bei guten Tarifen läuft auch die Dynamik weiter, obwohl du selbst nichts mehr zahlst. Deine BU‑Rente kann sich also trotz Leistungsfall weiter erhöhen.
📖 Praxisfall mit Frau Sander: Entlastung im Ernstfall #
Martins BU‑Rente betrug 2.400 € monatlich. Sein BU‑Beitrag lag bei rund 160 €.
Dank Beitragsbefreiung:
- ✅ volle BU‑Rente ohne Abzüge
- ✅ keine laufenden Beitragszahlungen
- ✅ dynamische Erhöhung der BU‑Rente trotz Leistungsfall
„Das war der Moment, in dem ich wirklich durchatmen konnte“, sagte Martin später.
„Ich musste mich nicht mehr mit Abbuchungen beschäftigen – ich konnte mich auf meine Gesundheit konzentrieren.“
📈 Beitragsdynamik & Beitragsbefreiung – ein starkes Duo #
Viele Versicherte fragen sich:
„Was passiert mit meiner Beitragsdynamik, wenn ich berufsunfähig werde?“
Die gute Nachricht:
- ✅ Bei hochwertigen Tarifen läuft die Dynamik weiter
- ✅ Die BU‑Rente steigt trotz Beitragsbefreiung
- ✅ Inflationsschutz bleibt erhalten
Frau Sander empfiehlt daher fast immer eine moderate Dynamik – denn sie wirkt auch im Leistungsfall weiter.
⚠️ Häufige Denkfehler rund um die Beitragsbefreiung #
- ❌ „Beitragsbefreiung ist ein Extra“ – nein, sie ist essenziell
- ❌ „Die Beiträge laufen weiter“ – bei anerkannter BU nicht
- ❌ „Dynamik stoppt im Leistungsfall“ – bei guten Tarifen falsch
- ❌ „Ich kann kündigen, um Beiträge zu sparen“ – gefährlich und unnötig
Frau Sander warnt:
„Wer aus Unwissen kündigt, verliert oft genau den Schutz, der ihn gerade trägt.“
👩💼 Wie Frau Sander die Beitragsbefreiung richtig plant #
Schon beim Abschluss achtet Frau Sander darauf, dass:
- ✅ Beitragsbefreiung klar und uneingeschränkt geregelt ist
- ✅ Dynamiken auch im Leistungsfall weiterlaufen
- ✅ keine versteckten Einschränkungen existieren
- ✅ die Bedingungen verständlich und praxisnah formuliert sind
Im Leistungsfall übernimmt sie die Kommunikation mit dem Versicherer und sorgt dafür, dass Beitragsbefreiung und Rentenzahlung sauber umgesetzt werden.
❓ FAQ zur Beitragsbefreiung im Leistungsfall #
Muss ich im Leistungsfall noch Beiträge zahlen?
Nein. Bei anerkannter Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragspflicht vollständig.
Gilt die Beitragsbefreiung rückwirkend?
In vielen Tarifen ja – ab dem medizinisch festgestellten Eintritt der BU.
Läuft die Dynamik trotz Beitragsbefreiung weiter?
Bei guten Tarifen ja. Die BU‑Rente kann sich weiter erhöhen.
Was passiert, wenn die BU endet?
Dann lebt die Beitragspflicht wieder auf und der Vertrag läuft normal weiter.
Ist Beitragsbefreiung bei allen BU‑Tarifen enthalten?
Bei hochwertigen Tarifen ja – Details sollten aber immer geprüft werden.
✅ Fazit #
Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist einer der stillen, aber entscheidenden Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sorgt dafür, dass die BU‑Rente wirklich bei dir ankommt – ohne Abzüge, ohne Rückzahlungen, ohne zusätzliche Belastung.
Mit einer durchdachten Tarifauswahl und der Erfahrung von Versicherungsmaklerin Frau Sander wird aus einer theoretischen Leistung echte finanzielle Entlastung – genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.